Neue Explosivstoffverordnung VO (EU) 2019/1148 – Neue gesetzlich Nachweispflichten an abgebenden und beziehende Parteien

Seit dem 01.02.2021 gilt die neue VO (EU) 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe.

Ziel der Verordnung ist es, einheitliche Vorschriften für die Bereitstellung, den Verkauf, den Besitz und die Verwendung von Stoffen oder Gemischen, die für die unrechtmäßige Herstellung von Explosivstoffen missbraucht werden könnten, festzulegen.
Sie zielt außerdem darauf ab, die Verfügbarkeit dieser Stoffe für die Mitglieder der Allgemeinheit (Privatpersonen) einzuschränken und Meldungen verdächtiger Transaktionen in der gesamten Lieferkette sicherzustellen.

Die Verordnung gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen, die derartige Stoffe besitzen, herstellen, importieren, in Verkehr bringen oder verwenden.

Stoffe, die in die Verordnung fallen sind unter anderem Schwefelsäure (> 15%), Wasserstoffperoxid (> 12%), Salpetersäure (> 3%) und Ammonium-, Kalium-, Natriumnitrat.

Was bedeutet das für uns als Lieferant?

  • Vor jeder Abgabe müssen wir sicherstellen, dass es sich bei dem Kunden um einen rechtmäßigen, gewerblichen Verwender handelt.
  • Vor dem Verkauf müssen wir eine schriftliche Erklärung über die Verwendung des spezifischen Produktes inkl. Identitätsnachweis einholen. Diese Erklärung muss jährlich aktualisiert werden.
  • Der Identitätsnachweis der Person, die bestellt und die Produkte erhält, muss von uns geprüft werden.
  • Kommt es zu verdächtige Transaktionen, Verhaltensweisen oder Diebstahl sind wir verpflichtet, diese innerhalb von 24 Stunden zu melden.

Was bedeutet das nun für Sie als Kunde?

  • Bevor eine Lieferung ausgeführt werden kann, muss ein Bevollmächtigter des Kunden-Unternehmens (Auftraggeber) eine Erklärung unterschreiben.
  • Zusätzlich zu den bisherigen Informations-Anforderungen wie Unternehmensdaten und Verwendungszweck sind die Kunden verpflichtet, Angabe der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer (oder jede andere relevante Unternehmenseintragungsnummer) und einen Identitätsnachweis der zur Vertretung des Kunden berechtigten Person (Personalausweis-Nr. inkl. ausstellende Behörde ggf. Reisepass-Daten) zu erbringen.

 

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:

 

Schutz der Kundendaten

Als privatrechtliches Unternehmen unterliegen wir den Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Alle uns übermittelten Unternehmens- und Personendaten werden vertraulich behandelt. Diese werden ausschließliche zur internen Abwicklung verwendet.

Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Datenschutzbestimmungen:
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